Ich biete Rechtsberatung in den folgenden Rechtsgebieten an:
Verkehrsrecht
Als Rechtsanwältin im Verkehrsrecht berate und vertrete ich Sie in allen rechtlichen Fragen rund um den Straßenverkehr – von Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Forderungen aus Verkehrsunfällen. Die Tätigkeit umfasst sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung gegenüber Versicherungen, Behörden und Gerichten.
Ich bin zum Beispiel in den folgenden Fällen tätig:
- Verkehrszivilrecht: Unfallregulierung, Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld.
- Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht: Bußgeldverfahren, Fahrverbote, Entziehung der Fahrerlaubnis, alkohol- oder drogenbedingte Verstöße.
- Verkehrsverwaltungsrecht: Fahrerlaubnisentzug und -wiedererteilung, Fahrtenbuchauflage, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und sonstige fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen.
Strafrecht
Als Rechtsanwältin im Strafrecht vertrete ich vor allem Beschuldigte, Angeklagte oder Verurteilte in allen Phasen eines Strafverfahrens und schütze dabei konsequent deren prozessuale Rechte.
Ich trage dazu bei, ein faires Verfahren zu gewährleisten und unverhältnismäßige oder rechtswidrige Eingriffe des Staates abzuwehren.
Ich bin zum Beispiel in den folgenden Fällen tätig:
- Erhalt einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter, eines Anhörungsbogens, einer Strafanzeige oder Anklageschrift.
- Festnahme, Durchsuchung von Wohnung, Büro oder Auto oder Beschlagnahme von Unterlagen, Datenträgern oder Geräten.
Warum die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts im Strafrecht sinnvoll ist:
- Zu Beginn eines Verfahrens werden entscheidende Aussagen gemacht und Maßnahmen angeordnet, die ohne anwaltliche Beratung schnell zu Nachteilen führen können.
- Ein Strafverteidiger sorgt dafür, dass Schweigerecht und andere Verfahrensrechte gewahrt werden und keine unbedachten Erklärungen abgegeben werden.
In welchen Fällen sollten Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht mandatieren?
- Sobald ein Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht eingeht, in der Sie als Beschuldigter oder Angeklagter bezeichnet werden.
- Unmittelbar bei oder nach Festnahme, Durchsuchung oder wenn die Polizei „nur mal eben reden“ möchte, um den Sachverhalt zu „klären“.
Verhaltenstipps:
- Ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache machen, weder mündlich noch schriftlich.
- Möglichst früh Kontakt aufnehmen, damit der Verteidiger Akteneinsicht beantragen, die Lage einschätzen und eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickeln kann.
Zivilrecht
Als Rechtsanwältin im Zivilrecht übernehme ich die Beratung und Vertretung von Mandanten in Konflikten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen, etwa bei Verträgen, Forderungen oder Schadensersatzansprüchen.
Ziel ist regelmäßig, Ansprüche rechtssicher zu gestalten, außergerichtlich zu klären oder – wenn nötig – vor Gericht durchzusetzen.
Ich bin zum Beispiel in den folgenden Fällen tätig:
- Beratung zu Rechten und Pflichten aus Verträgen (z.B. Kauf-, Dienst-, Miet-, Werkverträgen) sowie zu Haftungs- und Schadensersatzansprüchen.
- Gestaltung, Prüfung und Anpassung von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und rechtlichen Vereinbarungen, um Streitigkeiten vorzubeugen.
- Durchsetzung oder Abwehr von Zahlungsansprüchen (offene Forderungen, Zahlungsverzug, Inkasso) sowie Geltendmachung von Gewährleistungs- und Rücktrittsrechten bei mangelhaften Leistungen.
Interesse an einer Erstberatung?
Rufen Sie gerne unter 0201 56578662 an, ich biete Ihnen kurzfristig und unkompliziert einen Termin zur Erstberatung an.
Dieser kann online, telefonisch oder persönlich stattfinden, ganz nach Ihren Wünschen.
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